Die wesentlichen Steuern beim Kauf und Verkauf
Grundsteuer, Grunderwerbssteuer und Spekulationssteuer: In diesem Blog stellen die Deutschen Immobilienexperten „DIE“ die drei wesentlichen Steuern im Zuge von Immobilienverkäufen vor.

Die Grundsteuer
Obgleich die Grundsteuer Ländersache ist und dieser Steuersatz von den Gemeinden erhoben wird, ist die Herangehensweise der Besteuerung bundesweit geregelt. Denn Besteuerungsrundlage ist immer der festgestellte Einheitswert des Grundbesitzes, auf dem der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.

Hierzu wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Steuermesszahlen sind Tausendsätze, die von der Art der Grundstücksnutzung (Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, Gewerbe etc.) abhängen. Erst jetzt kommt die jeweilige Gemeinde ins Spiel: Sie bestimmt die Grundsteuer, indem sie auf den Grundsteuermessbetrag ihren Grundsteuerhebesatz anwendet.

Die Grundsteuer-Faustformel lautet: Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer.

Die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Form der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beim Kauf von Immobilien. Die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest. Obgleich § 11 des GrEStG eine Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent festschreibt, wird zumeist mehr erhoben.

Die Zulässigkeit der deutschen Grunderwerbssteuer beschäftigte auch den Europäischen Gerichtshof. Dieser erklärte die beim Kauf oder Bau von Immobilien fällige Steuer für zulässig, da die zusätzlich zur Mehrwertsteuer auf Bauleistungen erhobene Steuer nicht zur rechtswidrigen Doppelbesteuerung führt (EuGH, Az. C-C 156/08).

Die Spekulationssteuer
Veräußert der Eigentümer die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder, muss er den Verkauf in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben.

Eine Abgeltungssteuer fällt nicht an, stattdessen liegt der individuelle Einkommensteuersatz zugrunde – der zumeist deutlich über der Abgeltungssteuer liegt. Erst nach Ablauf der Haltefrist von zehn Jahren dürfen Verkäufer die Gewinne ganz für sich selbst behalten. 

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