Kosten beim Immobilienverkauf
Rund um den Verkauf einer Immobilie fallen für verschiedene Leistungen Kosten und Gebühren an. Einige muss der Käufer tragen, andere der Verkäufer. Wer im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen was zu zahlen hat, fassen die Deutschen Immobilienexperten (DIE) in diesem Blog zusammen.

Grundbucheintrag
Die Kosten für den Grundbucheintrag regelt das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie. Kostenträger des Grundbucheintrags ist der Käufer.

Notarkosten
Auch die Notarkosten regelt das bundeseinheitliche GNotKG. Auch hier ist der Kaufpreis der Immobilie die Bemessungsgrundlage. Die Kosten für den Notar trägt der Käufer. Jedoch haftet im zweiten Rang der Verkäufer. Bleibt der Käufer die Notarkosten schuldig, geht die Forderung auf den Verkäufer über.

Grunderwerbsteuer
Nachdem der Notar den Grundstückskaufvertrag dem Grunderwerbsteuerfinanzamt übersandt hat, erstellt dieses den Grunderwerbsteuerbescheid. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bewirken.

Kostenträger: Üblicherweise zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Zahlt der Käufer diese Steuer nicht, ist gegenüber dem Finanzamt auch der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet. Beide Parteien haften gleichermaßen. 

Die Maklerprovision
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Jeder Makler erhebt seine Vermittlungsprovision selbst. Die Höhe hängt neben den ortsüblichen Preisen auch davon ab, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt. Fällig wird die Provision bzw. Courtage erst nach der Vermittlung.

Kostenträger: Seit Juli 2015 gilt das Bestellerprinzip. Es zahlt die Person, die dem Makler den konkreten und schriftlichen Auftrag erteilt hat – das allerdings nur für Wohnimmobilien zur Miete. Kaufgeschäfte bleiben vom Bestellerprinzip unberührt, hier zahlt im Regelfall der Käufer- je nach Region. In einigen Regionen zahlt auch der Verkäufer oder es findet eine hälftige Teilung statt. (Stand Ende 2019)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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