Kosten beim Immobilienverkauf
Rund um den Verkauf einer Immobilie fallen für verschiedene Leistungen Kosten und Gebühren an. Einige muss der Käufer tragen, andere der Verkäufer. Wer im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen was zu zahlen hat, fassen die Deutschen Immobilienexperten (DIE) in diesem Blog zusammen.
Grundbucheintrag
Die Kosten für den Grundbucheintrag regelt das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie. Kostenträger des Grundbucheintrags ist der Käufer.
Notarkosten
Auch die Notarkosten regelt das bundeseinheitliche GNotKG. Auch hier ist der Kaufpreis der Immobilie die Bemessungsgrundlage. Die Kosten für den Notar trägt der Käufer. Jedoch haftet im zweiten Rang der Verkäufer. Bleibt der Käufer die Notarkosten schuldig, geht die Forderung auf den Verkäufer über.
Grunderwerbsteuer
Nachdem der Notar den Grundstückskaufvertrag dem Grunderwerbsteuerfinanzamt übersandt hat, erstellt dieses den Grunderwerbsteuerbescheid. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bewirken.
Kostenträger: Üblicherweise zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Zahlt der Käufer diese Steuer nicht, ist gegenüber dem Finanzamt auch der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet. Beide Parteien haften gleichermaßen.
Die Maklerprovision
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Jeder Makler erhebt seine Vermittlungsprovision selbst. Die Höhe hängt neben den ortsüblichen Preisen auch davon ab, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt. Fällig wird die Provision bzw. Courtage erst nach der Vermittlung.
Kostenträger: Seit Juli 2015 gilt das Bestellerprinzip. Es zahlt die Person, die dem Makler den konkreten und schriftlichen Auftrag erteilt hat – das allerdings nur für Wohnimmobilien zur Miete. Kaufgeschäfte bleiben vom Bestellerprinzip unberührt, hier zahlt im Regelfall der Käufer- je nach Region. In einigen Regionen zahlt auch der Verkäufer oder es findet eine hälftige Teilung statt. (Stand Ende 2019)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.
Ihren Immobilienmakler der Region finden Sie hier.
Besten Dank für die ganzen Informationen. Könnten Sie vielleicht auch mal darstellen, was bei einem Hausverkauf bei Scheidung zu beachten ist? Ich habe das Gefühl, dass aufgrund des Drucks durch den Scheidungsanwalt schneller verkauft werden muss, als es dem Wert der Immobilie gut tut oder? Wie geht man da vor?
Das ist gut zu wissen, in welchem Fall man von einem Anwalt oder anderen Experten beraten lassen soll. Das Thema Immobilienverkauf interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.