Kein Hausverkauf ohne Notar.
Gemäß § 31b I BGB müssen Immobilienkaufverträge immer notariell beurkundet sein. Das geschieht durch den sogenannten Notarvertrag. Dieser Vertrag ist eine rechtssichere Urkunde und die Voraussetzung dafür, dass vom Notar die Änderung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch beantragt werden kann.
Doch welche Unterlagen werden für den Notarvertrag benötigt und welche Inhalte stehen drin? In diesem Blog geben die Deutschen Immobilienexperten „DIE“ die Antworten.
Benötigte Unterlagen für den Notarvertrag
Der Notar benötigt vom Verkäufer einige Dokumente, um den notariellen Immobilienverkaufsvertrag zu erstellen. Dazu zählen ein aktueller Grundbuchauszug und die aktuelle Flurkarte, zur Löschung von Belastungen benötigte Unterlagen sowie weitere Unterlagen (z.B. Erbschein), sofern der Verkäufer im Grundbuch noch nicht als Eigentümer eingetragen ist.
Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken kommen weitere Unterlagen hinzu.
Was im Notarvertrag steht
Neben persönlichen Daten von Verkäufer und Käufer hält der Vertrag im Wesentlichen die Kaufgegenstandsbeschreibung fest, den Kaufpreis und dessen Fälligkeit, die Übergabe und die Sachmängelhaftung. Zudem können gesonderte Preise für die Immobilie und die beweglichen Gegenstände ausgewiesen werden.
Die Rolle des Notars beim Immobilienverkauf
Der Notar hat eine beratende Funktion. Er ist zur Neutralität unter den Parteien verpflichtet, andernfalls begeht er ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten).
Der Notar schickt Verkäufer und Käufer vor der eigentlichen Beurkundung den Notarvertrag zu. Beide Parteien können ihn überprüfen und mit dem Notar mögliche unklare Punkte besprechen. Gegebenenfalls werden dann im Notarvertrag noch Änderungen vorgenommen, bevor mit der später folgenden Beurkundung der Immobilienkauf rechtlich vollzogen wird.
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