Energieausweis…Pflicht beim Verkauf der Immobilie
Zwei Energieausweise mit verschiedenen Berechnungsansätzen – in diesem Blog erklären die Deutschen Immobilienexperten (DIE) den Unterschied zweier Ausweistypen, die für Immobilieneigentümer Pflicht sind.

Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf der Schätzung des Energieverbrauches eines Hauses.
Hierzu werden die Energieverbrauchdaten der vergangenen drei Jahre hinzugezogen. Grundlage der Berechnung ist die verbrauchte Energiemenge für Heizung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter.

Somit beeinflusst das Energienutzungsverhalten der Bewohner das Ergebnis im Verbrauchsausweis. Das heißt im Umkehrschluss, dass aufgrund des geringen Energieverbrauchs auch eine energetisch schlechte Immobilie eine durchaus gute Bewertung erhalten kann.

Wie das das Wort „Verbrauchsausweis” bereits verrät, geht es hierbei ausschließlich um den tatsächlichen Verbrauch.

Der Verbrauchsausweis ist vorzulegen für Immobilien, die entweder mindestens fünf Wohneinheiten haben oder dessen Baujahr nach 1977 ist. Ausnahmen können gemacht werden, sofern eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde oder eines Energieberaters/Architekten eingereicht wird, die bescheinigt, dass das Haus auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde.

Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist losgelöst vom individuellem Energieverbrauch der Hausbewohner. In die von Experten durchgeführte Berechnung fließen unter anderem der Zustand der Wände, Fenster und Heizungen ein.

Das detaillierte Ermittlungsverfahren gibt Immobilieneigentümern Aufschluss darüber, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen – etwa durch Dämmung der Außenwände oder des Einbaus von Energiesparfenstern – sich die Energieeffizienz steigern lässt.

Wie das das Wort „Bedarfsausweis” bereits verrät, geht es hierbei um die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude, die a) vor 1965 gebaut wurden oder b) dessen Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist und die nach 1977 nicht saniert wurden. Zudem muss ein Bedarfsausweis für Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten erstellt werden. Und bei Neubauten ist der Bedarfsausweis aufgrund fehlender energetischen Verbrauchsdaten ebenfalls vorgeschrieben.

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